Es ist schon beachtlich, was sich da seit Tagen rund um die nicht gesetzeskonforme Wiedergabe der Österreichischen Bundeshymne bei einer Privatveranstaltung durch den “Volks-Rock’n-Roller“ Andreas Gabalier im wahrsten Sinn des Wortes abspielt. Ich konnte nicht eruieren, welches Strafausmaß das heimische Gesetzesbuch für derlei Rechtsbruch vorsieht, aber so einfach sollte man nicht zur Tagesordnung des sonst …
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Grinzing
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